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    Heilmittelverordnung („Rezept")

    Das ärztliche Rezept, mit dem du Anspruch auf physiotherapeutische Behandlung zu Lasten deiner Krankenkasse hast — geregelt im Heilmittelkatalog der gesetzlichen Krankenversicherung.

    Was steht auf einer Heilmittelverordnung?

    Eine Heilmittelverordnung (häufig „Rezept" genannt) ist offiziell das Formular 13 und enthält:

    • Diagnose mit ICD-10-Code (z.B. M54.5 = chronischer Kreuzschmerz)
    • Heilmittel: welche Behandlungsart (z.B. KG, MT, MLD, KGG)
    • Anzahl der Einheiten (typisch 6–10 pro Verordnung)
    • Therapiefrequenz (z.B. 1–3× pro Woche)
    • Behandlungsbeginn (spätestens 28 Tage nach Ausstellung)
    • ggf. Hausbesuch oder Doppelbehandlung angekreuzt
    • ggf. „dringlicher Behandlungsbedarf"

    Die drei Verordnungs-Arten

    TypWannBehandlungs-Umfang
    Erstverordnungerste Verordnung wegen einer Diagnosebis zur orientierenden Behandlungsmenge
    Folgeverordnunggleiche Diagnose, weiterer Behandlungsbedarfmeist bis zur Gesamt-Verordnungsmenge
    Langfristiger Heilmittelbedarfchronische Erkrankung (z.B. MS, Parkinson, Z.n. Schlaganfall)dauerhaft, ohne Wiederholungs-Limit

    Wichtigste Spielregeln

    1. 28-Tage-Frist

    Du musst die Behandlung innerhalb von 28 Tagen nach Ausstellungsdatum beginnen. Versäumst du das, verfällt das Rezept und du brauchst ein neues vom Arzt.

    2. 14-Tage-Unterbrechungs-Regel

    Liegen zwischen zwei Behandlungsterminen mehr als 14 Tage, verfällt die Verordnung in der Regel ebenfalls. Ausnahmen sind möglich (Begründung), aber die Krankenkasse muss zustimmen.

    3. Zuzahlung für gesetzlich Versicherte

    • 10 % der Behandlungskosten
    • + 10 € Rezeptgebühr pro Verordnung
    • Befreiung möglich bei Erreichen der jährlichen Belastungsgrenze (2 % des Bruttoeinkommens, bei chronisch Kranken 1 %), für Kinder unter 18 oder bei bestimmten Härtefällen

    4. Privat-Rezept

    Privatpatient:innen und Selbstzahler:innen bekommen ein einfaches Privatrezept — der Behandlungsumfang wird individuell mit dem Arzt besprochen.

    Was wir für dich übernehmen

    • Direkt-Abrechnung mit deiner gesetzlichen Krankenkasse (du musst nichts vorstrecken außer die Zuzahlung)
    • Terminkoordination über die gesamte Verordnungsdauer
    • Rücksprache mit deinem Arzt bei Bedarf (Anpassung der Heilmittel, Verlängerung)
    • Erinnerung an die 28-/14-Tage-Fristen, damit kein Rezept verfällt

    In unserer Praxis

    Du brauchst dein Rezept nicht zum Erst-Termin mitbringen, wenn es noch nicht da ist — wir können den Befund auch ohne Rezept beginnen (Selbstzahler-Tarif) und bei späterer Rezept-Vorlage rückwirkend abrechnen.

    Verwandte Themen: Krankengymnastik · Manuelle Therapie · Manuelle Lymphdrainage · KG am Gerät

    Vor Ort in Bad Kreuznach

    Heilmittelverordnung in Bad Kreuznach: So läuft es bei uns

    Verordnungen erreichen uns in Bad Kreuznach aus vielen Richtungen: von Hausärzt:innen in der Stadt und im Landkreis, von Fachärzt:innen in Mainz oder Bingen und aus den Reha-Kliniken vor Ort. Uns ist wichtig, dass du dich um Fristen, Unterbrechungsregeln und Abrechnung nicht selbst kümmern musst. Deshalb prüfen wir jede Verordnung bei der Anmeldung und sagen dir sofort, wenn etwas fehlt oder der Arzt nachbessern muss.

    Ablauf in der PhysioBox Bad Kreuznach

    • Schick uns bei der Terminanfrage gern ein Foto der Verordnung mit, dann können wir vorab prüfen, ob alles vollständig und die Frist gewahrt ist.
    • Wir melden uns innerhalb von 24 Stunden mit Terminvorschlägen für die gesamte Verordnung, nicht nur für den ersten Termin.
    • Die Zuzahlung erledigst du bei uns vor Ort, die Abrechnung mit deiner Kasse läuft direkt über uns.
    • Gegen Ende der Verordnung erinnern wir dich, falls ein Folgerezept sinnvoll ist, damit keine Behandlungslücke entsteht.

    Häufige Fragen aus Bad Kreuznach und dem Naheland

    Gilt eine Verordnung von einem Arzt außerhalb von Bad Kreuznach bei euch?

    Ja, egal ob sie aus Mainz, Bingen, Kirn oder einer Klinik stammt. Entscheidend sind Ausstellungsdatum und Vollständigkeit. Viele unserer Pendler bringen Verordnungen von Fachärzt:innen an ihrem Arbeitsort mit, und wir lösen sie hier ganz normal ein.

    Ich habe eine Verordnung aus der Reha-Klinik, muss ich damit erst zum Hausarzt?

    Nein, eine gültige Verordnung aus der Klinik kannst du direkt bei uns einlösen. Für eine T-RENA-Nachsorge gilt ein eigenes Formular der Rentenversicherung, das die Reha-Klinik ausstellt. Frag dort am besten den Sozialdienst danach.

    Kann ich als Privatpatient oder Selbstzahler auch ohne Rezept starten?

    Ja. Privatversicherte bringen ihr Privatrezept mit, Selbstzahler brauchen gar keine Verordnung. Falls später ein Kassenrezept kommt, sprechen wir ab, wie die weitere Behandlung darüber läuft und was bis dahin gezahlt wurde.

    Physiotherapie Bad Kreuznach
    • Praxis Bad Kreuznach
      Schwabenheimer Weg 58, 55543 Bad Kreuznach

    Du brauchst eine Behandlung in Bad Kreuznach?

    Wir melden uns innerhalb von 24 Stunden bei dir zurück.